Zweck

Mit dem «PrixLions Club Bern» sollen etablierte Unternehmen (unabhängig ihrer Rechtsform) unterstützt werden, die sich in der Grossregion Bern-Mittelland in besonderem Masse für die berufliche Ausbildung und/oder die berufliche Integration von Jugendlichen mit angeborener oder unfallbedingter Lernbehinderung engagieren.

Die Unterstützung zielt dabei auf die Initiierung und Verfolgung nachhaltiger Projekte im Sinne der «Hilfe zur Selbsthilfe».

 


Rechtstellung

Die vom Stiftungsrat eingesetzte Jury prüft die ihr eingereichten Projekte im Rahmen des Stiftungszweckes bzw. dieses Reglements. Sie schlägt dem Stiftungsrat den oder die Preisträger vor. Die Preisträger werden formell durch den Stiftungsrat der Stiftung Lions Club Bern (nachfolgend Stiftungsrat) bestimmt.

 


Preissumme

Die Preissumme beträgt in der Regel CHF 25’000 und wird jährlich vergeben. Sie kann in Form einer Geld- und/oder einer Sachleistung (z.B. Hilfsmittel, Publikationen, Medienarbeit) erfolgen.

Die Preissumme geht in der Regel an einen Preisträger. Sie kann auch auf mehrere Preisträger aufgeteilt werden. Es kann ein reduzierter Preis an einen oder mehrere Preisträger vergeben werden. Es besteht kein Zwang zur Preisvergabe.

An eine Einzelperson oder an Institutionen und Unternehmen, welche zu einem erheblichen Teil durch Mittel der öffentlichen Hand finanziert werden, wird kein Preis vergeben.

 


Preisübergabe

Die Preisübergabe erfolgt anlässlich eines öffentlichen Anlasses im ersten Halbjahr des der Preisverleihung folgenden Jahres. Die Übergabe findet idealerweise gemeinsam mit der Auszeichnung des «PrixPrintemps» statt. Der Preisträger wird in angemessenem Rahmen publik gemacht.

 

 

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